Qualifizierungsscheck der Weiterbildung Hessen in Frankfurt am Main
Kann ich für meinen Sprachkurs Fördermitteln beantragen?
Ja, wenn Sie
in einem kleinen oder mittleren Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten arbeiten und Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder, wenn Sie als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind,
dann erhalten Sie vom Land Hessen eine Förderung in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr.
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Einrichtungen, die zum Förderinstrument ?Qualifizierungsscheck" beraten, sind in der Liste der Beratungsstellen erfasst.
Kann ich den Qualifizierungsscheck der Weiterbildung Hessen e.V. für einen Sprachkurs beim CENTRO einlösen?
Ja, wir sind dafür zertifiziert! Lassen Sie uns einen Qualifizierungsscheck (Info unter www.qualifizierungsschecks.de) der Weiterbildung Hessen e.V. zukommen, dann erledigen wir für Sie alles!
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email, wir beraten Sie gerne! Ja, wir sind dafür zertifiziert! Lassen Sie uns einen Qualifizierungsscheck (Info unter www.qualifizierungsschecks.de) der Weiterbildung Hessen e.V. zukommen, dann erledigen wir für Sie alles!
Wie kann ich den Sprachkurs steuerlich absetzen?
Wenn Sie eine Sprache aus beruflichen Gründen lernen, können Sie die entsprechenden Unkosten (Unterricht, Lehrbuch, Fahrt, eventuelle Verpflegung)
von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Dasselbe gilt für Sprachunterricht im Ausland, wobei in der Regel nur der Sprachkurs absetzbar ist, nicht aber
Unterkunft und Flug. Am besten lassen Sie sich in beiden Fällen für die Steuererklärung von Ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass Sie den Kurs wegen beruflichen Erfordernissen besucht haben.





